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7. May 2007, 06:34   #45
jupp11
 
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Beiträge: 4.013
Da täuschst Du Dich aber Jules.

SN hat sich in diesem Verfahren nicht gegen die Abmahnungen gewehrt, sondern seinerseits eine völlig selbstständige Klage gestartet und war somit frei, das Gericht zu wählen.

Das kannst Du auch in der Historie auf dem SN nachlesen.

Zitat:
Die negative Feststellungsklage war für Geuss nicht nötig, da die
Gegenseite schon klein beigegeben hatte. Dennoch vor Gericht zu
ziehen, war Schwachsinn.

Und warum dann ausgerechnet vor das berüchtigte LG Hamburg mit
Richter Andreas Buske? Geuss kommt doch aus Rastatt. Weil Bahr seinen
Sitz in Hamburg hat?

Hier sind Spenden verschleudert worden.


Quelle: DesorientierterGeussundschwacherRABahr | UrteilbestätigtuneingeschränkteHaftun... | News-Foren
Dieser Kommentar zu dem Heise-Bericht deckt sich zwar nicht vollständig mit meiner Meinung, aber er bringt die Geschichte auf den Punkt.


tschao

jupp11