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8. September 2007, 10:37   #3
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Zitat:
dass immer mehr Menschen in diesem Land mit den Plänen von Herrn Schäuble grundsätzlich einverstanden sind
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege:

Die Pläne für eine Onlineüberwachung (Bundestrojaner) stammen nicht von Schäuble, sondern noch aus den Zeiten von Rot/Grün.
Der Ex-Grüne Otto Schily hat diese Art der Überwachung "erfunden" und auch schon eingesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht das ganze für verboten erklärt hat. Daraufhin hat Schäuble das ganze Verfahren gestoppt und sucht nun einen Weg, es zu legalisieren.
OK, das macht die Sache nicht unbedingt besser.
Wenn aber inzwischen über 50 % der Bevölkerung für die Durchführung dieser Maßnahmen sind, dann mag das auch daran liegen, daß sich viele informiert haben.
Die meisten denken immer noch, jeder kleine Beamte kann, wenn er Lust und Laune verspürt, in den Daten beliebiger Menschen rumwühlen. Dem ist aber nicht so, denn die Anordnung einer solchen Maßnahme erfolgt grundsätzlich nur durch den Präsidenten einer Behörde (BKA, LKA oder Verfassungsschutz).
Zudem werden die Auswertungen extrem streng überwacht, sowie die Vernichtung nicht relevanter Ergebnisse.
Nun werden die Skeptiker entgegenhalten, daß der schwammige Begriff der "Gefahr im Verzuge" doch einige Möglichkeiten eröffnet.
Nun, mit dieser Rechtsregelung wird aber in anderen Bereichen der StPO schon seit Jahrzehnten in Deutschland gearbeitet und sie betrifft ebenfalls sehr sensible durch das GG geschützte Rechtsgüter (Freiheit der Person, Wohnungsdurchsuchungen auch zur Nachtzeit).
Fehlverhalten von Behörden und einzelnen Beamten gegen diese Regelung belaufen sich auf unter 3 % und ziehen stets straf- u. disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich.

Ich bin absolut kein Freund von vielen Plänen des Herrn Schäuble, aber mit der Onlinedurchsuchung habe ich persönlich absolut keine Probleme, weil sie sich ausschließlich mit Terroristen beschäftigen dürfen. Findet die Behörde z.B. bei einer solchen Aktion andere Gesetzesverstöße, dürfen diese nicht geahndet werden.
Wo ist also das Problem ?

Das war aber abseits vom Thema, lag mir aber auf der Seele.

Zurück zu den rechten Hohlbirnen, die stellen nämlich eine sehr viel größere Gefahr dar als ein Bundestrojaner, der vielleicht ein Dutzend mal im Jahr eingesetzt werden wird.