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30. July 2008, 18:41   #5
Boomer
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Ich bin auch starker Raucher, dennoch wäre für mich ein generelles Rauchverbot in Gaststätten akzeptabel, wenngleich dies im Sinne unseres GG auch problematisch wäre.

Das, was bis zum heutigen Urteil des BVerfG vorlag, war es nicht, das war nämlich nichts halbes und nichts ganzes. Leider scheint die Seite des BVerfG überlastet, deshalb kann ich die Urteilsbegründung oder zumindest die Pressemitteilung der Geschäftsstelle nicht lesen. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, haben allein die Nichtraucherschutzgesetzte in Bayern und im Saarland der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten, derweil die -angegriffenen- Gesetze Berlins und BWs gekippt wurden.

Aber das vorliegende Urteil scheint auch nicht das Gelbe vom Ei zu sein, denn nur in Einraum-Kneipen bis 75 m² darf wieder geraucht werden, demnach in Kneipen mit 76 m² und mehr wiederum nicht.

Und wenn die Kneipe nicht größer als 75 m² ist darf auch nur dann darin geraucht werden, wenn keine zubereitete Speisen angeboten werden. Was ist denn mit den Mettwürsten, Frikadellen oder belegten Brötchen, die manche Wirte als kleinen Snack anbieten? Fallen diese Snacks unter den Begriff "zubereitete Speisen", die das rauchen in dieser Kneipe wiederum nicht möglich machen?