Zitat:
Zitat von Ben-99
Rauchen in Eckkneipen? Das konnte ich in den letzten Monaten auch schon. Allerdings hat das dazu geführt, daß ich nun in diversen obskuren Raucher-Vereinen Mitglied bin, die alle sehr putzige Namen haben. Aber damit die Wirtin mir endlich den ersehnten Aschenbecher bringt, hätte ich wohl noch ganz andere Erklärungen unterschrieben ;-)
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Mal unterstellt, daß dich auch in Vereinen Führungspositionen magisch anziehen, solltest du dich vor deinen nächsten Kneipenbesuchen mit den §§21-79 BGB (am besten den von Palandt nehmen, der ist ausführlicher) beschäftigen und
diesen Leitfaden aufmerksam lesen.
Und mindestens einen Quittungsblock mitnehmen, das ist wichtig.
Denn diese Vereine, ob eingetragen oder nicht, verfolgen ein gemeinnütziges Ziel, nämlich die Förderung des Geselligkeit Gleichgesinnter, basierend auf
Artikel 8 GG. (Randbemerkung: interessant ist, daß in dieses Recht auf Versammlung gemäß Art. 8 Abs. 2 GG nur per Gesetz eingegriffen werden darf, wenn es unter
freiem Himmel ausgeübt wird. Darauf scheint das Sondervotum des Richters am BVerfG, Masing, hinauszulaufen. Er hält ein grundsätzliches Rauchverbot
in Gaststätten für verfassungsrechtlich bedenklich.)
Zurück zum Quittungsblock. Den werde ich als gemeines Mitglied künftig auf jeden Fall bei mir führen, wenn ich in eine Kneipe...äh...einen Raucherverein gehe. Schließlich will ich von Anfang an nichts versäumen. Ich will mir nicht nächstes Jahr sagen lassen, daß die spendierten Zigaretten oder Biere für Vorstandmitglieder eine Spende darstellen, die mein steuerliches Aufkommen gemindert hätten, so ich sie denn belegen könnte.
Hach, ich gerate ins schwärmen bei der Vorstellung, daß für mich das Nichtraucherschutzgesetz rauchen und saufen unterm Strich preiswerter machen könnte.