Einzelnen Beitrag anzeigen
31. January 2004, 18:13   #15
Loddarnewyork
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.676
Mir geht es in diesem Fall eigentlich weniger darum, ob der Kannibale nun als Mörder, Totschläger oder Töter auf Verlangen erkannt wird. Denn mit Knast bestrafen ist eigentlich nicht bei diesem Fall. Rechtlich nach unseren bestehenden Gesetzen sicherlich.

Tötung auf Verlangen konnten wir uns bisher bei unheilbar Kranken immer vorstellen und der Arzt, Angehörige, Pfleger, der den qualvoll Leidenden quasi erlöste, wurde von der Mehrheit unseres Volkes eher als Erlöser, denn als Gesetzesbrecher angesehen.

Um so einen Fall handelt es sich hier aber nicht. Denn dem Kannibalen ging es ja nicht darum, einem Bittenden einen Wunsch zu erfüllen, sondern um seinen eigenen Kick. Und den hatte er nach eigenen Aussagen spätestens beim Verzehr.

Wer Kinder sexuell mißbraucht, ist psychisch krank und gehört weggesperrt. Für immer. UND KEIN freud'scher Spinner, auch Psychologe genannt, darf dafür sorgen, dass solche Typen wieder als geheilt unter die Menschheit gelassen werden!
Das geht übrigens ganz einfach. Man nimmt den "Gutachter" in Regress. Sollte er sich irren und der Kinderschänder wird rückfällig, wird er, der Gutachter, weggesperrt.
Unsere Kinder werden es uns danken, wenn dadurch diese unheilbaren Schänder nie wieder losgelassen werden.

Beim Kannibalen sehe ich ebenfalls eine Gefahr als "Wiederholungstäter". Und dann nicht mehr wartend auf einen Spinnerten, der aufgegessen werden möchte, sondern zwanghaft aufgrund seines Triebes, sich an seinen sexuellen Kick beim Verzehr eines Penis usw. erinnernd. Dann muß halt ein Stadtstreicher, den niemand vermisst, dafür herhalten. Willenlos gemacht mit ein paar Litern Wermut, was das menschliche Gewebe sogar noch prima würzt

So, haue mir nun eine Nackenkarbonade in die Pfanne...