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13. December 2003, 08:38   #3
Ogino
 
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Registriert seit: January 2001
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Ich lasse mir die Kritik an meinem Satz gerne gefallen.
Nein, habe auch keine rechtsradikale Gesinnung und zweifele auch nicht an der freiheitlich demokratischen Grundordnung in DE.
Dass ich mich gelegentlich zu solchen dumpfbackigen Kommentaren hinreissen lasse, möge man mir nachsehen.
In diesem Falle habe ich es ganz bewusst gemacht, um eine Diskussion in die Gänge zu setzen.
Ich will auch keine Schadenbegrenzung betreiben, vielmehr gebe ich offen zu, dass mir anscheinend das Talent fehlt bewusst zu provozieren.
Mehr habe ich mit diesem Satz nicht erreichen wollen.
OK, der Schuss ging nach hinten los.

Trotzdem entsetzen mich die Ausführungen des Rechtsanwalts. Seine Aufgabe und seine Pflicht muss es sein, mit allen rechtlichen Mitteln seinen Mandanten zu verteidigen. Das kann man auch tun, wenn man seinen Mandanten für ein Scheusal oder Irren hält.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen unter uns leben, die im tiefsten Inneren ähnlich geartet sind wie dieser Kanibale, nur diesen Drang bis jetzt unterdrückt haben. So eine Äusserung kann u.U. eine auslösende Wirkung haben, denke ich.

Zitat:
Denn nach deutschem Recht ist es völlig egal, was Du hinterher mit einer Leiche machst. Du kannst sie einfach liegenlassen, begraben oder auch aufessen. Strafbar machst Du Dich in keinem dieser Fälle.
Das ist richtig, denn der Straftatbestand der "Störung der Totenruhe" kann hier keine Anwendung finden, so irrsinig das klingt.