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2. June 2006, 13:47   #6
Irata
Junge mit Mundharmonika
 
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Joh, die gute amerikanische Rechtssprechung. Gab es da nicht ein Urteil, dass ein Kinderschänder nicht einsitzen muss, weil er nur 155 cm groß ist und es zu erwarten wäre, dass er mit diesen Körpermaßen im Knast körperliche Grausamkeit erleiden würde?

Zitat:
... Tageszeitung "Omaha World Herald" am Freitag berichtete, gestand Richard Thompson in zwei Fällen den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens. Statt einer Gefängnisstrafe ordnete die Richterin aber nur eine Bewährungsstrafe unter Aufsicht an.

Zur Begründung gab sie unter anderem an, dass Thompson nur 1,55 Meter groß sei und nur 45 Kilogramm wiege. Damit sei er zu klein, um im Gefängnis die erwartbaren Angriffe von Mithäftlingen zu überleben.

Quelle: rp-online.de