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3. January 2008, 06:03   #5
Boomer
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Zitat:
Zitat von Ogino Beitrag anzeigen
Wir brauchen auch keine härteren Gesetze, sondern nur Richter, die die bestehenden und völlig ausreichenden Strafbestimmungen auch mal ausschöpfen und anwenden.
Damit wäre das Thema eigentlich schon durch.

Auch die Ergänzug von Ben-99 findet meine volle Zustimmung:

Zitat:
Notfalls müssen auch die Gesetze einer Zeit angepaßt werden, in der sich bereits 13jährige mit Messern bewaffnen, die sie dann auch nicht selten benutzen, weil sie genau wissen, daß ihnen in diesem Alter juristisch nicht viel passieren kann. Und vor allem sollten die Richter nicht zögern, bei Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt waren, bevorzugt das Erwachsenen-Strafrecht anzuwenden, was heute leider noch immer viel zu selten gemacht wird.
Was ich vermutlich nie verstehen werde ist, daß man Jugendstrafrecht bei 18-21 Jährigen anwendet, wenn man der Auffassung ist, daß die bestehende Reife noch nicht für eine Bestrafung nach den Erwachsenenrecht ausreicht und andererseits darauf verzichtet zu prüfen, ob ein 13-jähriger nicht schon über die kriminelle Energie verfügt, die zumindest eine Bestrafung nach Jugendstrafrecht rechtfertigen würde. Warum also keine Untersuchung in beide Richtungen?

Kürzlich hörte ich von einer Bekannten, daß jugendliche Straftäter zu einem Abenteuerkurs in der Kluterhöhle (liegt bei Ennepetal, soll hilfreich bei Atenwegserkrankungen sein) "verdonnert" wurden. Ziel des Kurses war, bei der Erkundung der Höhle Teamgeist, Verantwortung und Umsicht zu lernen. Ja wie geil ist das denn?

Dann überfalle ich demnächst ein paar Banken und fordere als Strafe einen Aufenthalt in Bad Oeynhausen, um in dieser schönen Landschaft zu lernen, in Harmonie und Frieden mit meiner Umwelt zu leben. Und im ansässigen Spielkasino lerne ich dann den verantwortungsvollen Umgang mit Geld, oder wie?