Einzelnen Beitrag anzeigen
5. July 2002, 21:52   #27
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Lieber Maggi

Ich schreibe ganz leise,damit uns niemand liest.
Nochmals!Es gibt in den Schulen oder auch wo anders eine Bekleidungsvorschrift und daran muß man sich halten.Wenn die Vorschrift das Kopftuch verbietet,so kann man eben keines tragen und wenn man dies aber möchte,muß man es dort tun,wo es gestattet ist,z.B.in Afghanistan.
Weiter. Das Tragen eines Kopftuches ist noch nie Bestandteil der Religion gewesen. Es ist vielleicht ein Brauch,den man aber hier ablegen muß.

------------------------------------------------------------------------------------

Nach meinem Wissen,ist die politische Betätigung am Arbeitsplatz untersagt.D.h.,daß ich zwar Mitglied einer politischen Partei sein darf,mich im Betrieb nicht dahingehend betätige,daß ich Wahlprovaganda betreibe,Handzettel verteile oder was auch immer treibe.Voraussetzung ist natürlich der Arbeitgeber hat es untersagt und es war in der jüngsten Vergangenheit auch ein Entlassungsgrund.