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1. October 2005, 12:31   #3
Ogino
 
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So schnell schiessen selbst auch die Bayerischen Gerichte nicht Kanonen auf Spatzen.

In diesem angesprochenen Fall ist leider in den Infos untergegangen, dass besagter Bierkrugschläger kein Ersttäter war. Vielmehr handelte es sich um einen vielfach vorbestaften Gewalttäter, der schon einige Menschen krankenhausreif, bzw. zu Dauerinvaliden geprügelt hat.

Deine offensichtliche Freude über das "konsequente" bayerische Rechtssystem wird nun sicherlich gedämpft werden:
Der offensichtlich geisteskranke Bierkrugschläger (normal kann so ein Mensch nicht sein), wurde erst kurz vor der Tat vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen.

Selbst dem liberalsten Richter, egal ob in Bayrn oder Preussen, wäre gar kein anderes Urteil möglich gewesen.

12 Jahre Haft heisst aber in unserem Rechtssystem, das auf Resozialisierung ausgerichtet ist, dass dieser Irre nach ca. 5 Jahren das erste mal seinen ihm zustehenden Hafturlaub bekommt.

Wahrscheinlich kurz vor Beginn des Oktoberfestes.