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1. October 2005, 14:02   #4
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Sollte ihm die "besondere Schwere der Schuld" nachgewiesen werden, wird das nix mit den 5 Jahren.

Allgemein bin ich oft entsetzt, wie wenig Strafe bei dem einen im Verhältnis zu dem anderen Fall ausgesprochen wird.
Eine Bewährungsstrafe, die trotzdem eine Vorstrafe ist, kann doch nur noch jemanden jucken, der sich beruflich dadurch gefährdet sieht. Das sind wiederum meistens die Leute, die eh nie zum Wiederholungstäter werden.
"Richtigen" Kriminellen geht das doch am ... vorbei. Und besonders toll finde ich Bewährungsstrafen bei Gewaltverbrechern, wo man vorab dem Opfer sagt, dass man mutig alles aussagen muss, weil der Typ dann bestraft wird und sich nicht mehr rächen kann. *Har- Har*