Einzelnen Beitrag anzeigen
21. February 2002, 21:53   #3
Loddarnewyork
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.676
Zitat:
Zitat von Floh
Hiho,

diesmal will ich was rechtliches wissen Folgendes:

Jemand vermietet (als Privatperson) einen Teil der Räume seiner Firma an eine andere Firma.

Wenn ich eine Firma habe, mit Räumen, ob nun Eigentum, oder selbst angemietet, kann ich nicht als Privatperson untervermieten, sondern als Firma.
Aber das nur am Rande.

Geht eine Firma pleite (in Konkurs), wird ein sog. Konkursverwalter eingesetzt, der den Konkurs abwickelt. Gläubiger, das sind Firmen, oder Personen, die noch Ansprüche haben, müssen diese beim KV anmelden.
Sofern es eine Konkursmasse gibt (Bargeld wohl unwarscheinlich, aber z.B. Büromöbel, Aussenstände, Fahrzeuge etc.), wird diese vom KV an die Gläubiger verteilt.
Allerdings gibt es da einen gewissen Verteilerschlüssel.
Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß zuerst Gelder, die dem Staat zustehen (z.B. Steuern), dann evtl. Angestellte, die noch Gehaltsforderungen haben und dann die anderen Gläubiger, zur Verteilung gelangen.

Wie man die Räume schnellstens frei bekommt, um sie z.B. weiter zu vermieten, klärt man am Besten mit dem KV.