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22. March 2005, 16:36   #9
jupp11
 
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jau - und insgesamt geht es um Abmahngebühren in Höhe von über 240.000 Euro....

Zitat:
Den uns bekannten Songtext- und Forenseiten entstanden somit Forderungen von über 241.600,00 €.

Quelle: http://www.song-suche.com/int/
Solange es um derartige Beträge geht, wird es immer wieder einige "Winkel"-Advokaten geben, die es versuchen.

Aber Songtexte zu veröffentlichen ist die eine Sache....

Die Beatles aber zu zitieren aus ihrem Song "Let it be" - eine andere !!! Auch innerhalb eines Boardbeitrages.

Das ändert allerdings nichts daran, dass es das Ende der inländischen Songtext-Such-Seiten bedeutet. Denn, sich jedesmal über die Rechtefreiheit zu informieren dürfte nahezu unmöglich sein.

Mich würd interessieren, ob eine Zitatensammlung mit dem Spezialgebiet "zeitgenössische Musik" auch Gefahr liefe, einer kostenpflichtigen Abmahnung zustimmen zu müssen.

tschao

jupp11