Thema: Du
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8. February 2006, 15:03   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
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Du

Quelle: http://shortnews.stern.de/
Zitat:
Nachdem Dieter Bohlen am 18. April vergangenen Jahres in Hamburg widerrechtlich geparkt hatte, geriet er mit einem Polizisten in Streit. Dabei duzte er den Beamten, weshalb er wegen Beamtenbeleidigung angeklagt wurde.

Nun wurde Dieter Bohlen jedoch vom Hamburger Landgericht frei gesprochen. Der Richter war der Ansicht, dass das Duzen von Personen für Bohlen normal sei. Bei öffentlichen Auftritten verhalte er sich ebenso.

Demnach könne man das Duzen des Beamten höchstens als Unhöflichkeit werten. Bei vergleichbaren Fällen wurden für Normalbürger bereits Bußgelder von bis zu 500 Euro erteilt
Zuerst war ich ja der Meinung, daß das Gericht diesen Freispruch aufgrund Bohlens verminderten Geisteszustand gefällt hätte. Dem hätte ich zugestimmt, aber so mit dieser Begründung ?
Es scheint, als würden Gerichte in De mit zweierlei Maß messen.
Nicht daß ich was gegen das Du als Anrede hätte, mir selbst ist das völlig egal und ich käme nie auf die Idee jemanden anzuzeigen, weil er mich duzt.
Aber dann sollte man auch Otto-Normalverbraucher zukünftig nicht mehr bestrafen.

Vielleicht wird ja Bohlen oder eine andere Sangesschwuchtel gleichen Kalibers demnächst freigesprochen, wenn er z.B. seine seine Freundin verprügelt hat.
Die Bgeründung könnte dann so lauten:
Für Bohlen ist es völlig normal, seine Freundin zu verprügeln, bei ihren Vorgängerinnen verhielt er sich auch so

Fazit: jetzt hat der Komponist dieser grausamen Musik einen Freibrief, jeden zu duzen.