Thema: Du
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15. February 2006, 13:36   #11
Sacki
Dummschwätzer
 
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Beiträge: 3.365
Zitat:
Zitat von Ben-99
... worauf ein Polzist, der gleichzeitig Bürgermeister war
Da klingeln doch bei mir gleich die Alarmglocken und auch einem so erfahrenen Kenner unserer Verfassung, wie es Ben sicher ist, hätte es auffallen müssen.
Stichwort: Montesquieus und Gewaltenteilung.

Nach unserer Verfassung ist es unmöglich, daß ein Vertreter der Exekutive, wie es nunmal ein Polizist ist, gleichzeitig auch das Amt eines Bürgermeisters inne hat. Exekutive und Legislative das geht nicht.
Entweder der Polizist ist Bürgermeister und seine Amt als Polizeieibeamter ruht (und damit hat er keinerlei Amtsbefugnisse als Exekutivorgan) oder er ist Polizist in Amt und Würden, dann kann er kein Bürgermeisteramt ausüben.

Selbst in Bayern nicht....

Oder habe ich in politischer Bildung nicht richtig aufgepaßt ? Ich denke doch...