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4. August 2005, 08:45   #16
Pumawoman
 
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- im Ermessen der "Bullen" wird es auch nicht liegen.

Hier gefunden:

Zitat:
Vormerksystem


Wer noch immer versucht, den Stern auf seiner Motorhaube als Visierhilfe für unachtsam querende Fußgänger zu verwenden, sollte sich der Tatsache bewusst werden, dass seit 1. Juli das Vormerksystem zur Anwendung kommt.

Fast unmerklich hat sich diese Novität in den Alltag des ohnehin schon in der Ausübung seiner Leidenschaft arg eingeschränkten Automobilisten eingeschlichen. Das Auto als Synonym für Freiheit hat in den letzten Jahren viel von seinem Nimbus eingebüßt. Unverschuldet, das muss einmal gesagt werden dürfen. Denn das Auto selbst könnte schon, wenn es dürfte. Dank des selbstlosen Forschungsdrangs der Autoindustrie wäre jede Destination schnell wie nie zuvor erreichbar und das noch zu einem sensationellen Kosten-Nutzen-Faktor. Aber der Konjunktiv is a Hund! Die StVo bremst den sportlich Rallyepiloten ebenso aus, wie den ambitionierten Gelegenheitsfahrer, degradiert den Verkehrsfluss zur leeren Worthülse. Wo man früher noch der Einladung einer Kurve, sie quer zu nehmen, ohne Reue folge leisten durfte und dafür als Tribut nur ein Satz neuer Pirelli an den Gott der Bodenhaftung entrichtet werden musste, wartet heute das Radarverstärkte Auge des Gesetzes, um bei der erstbesten Gelegenheit die Lizenz zum Driften zu entziehen.

Aber man muss nicht einmal zu schnell unterwegs sein. Es reicht schon, nach einem geselligen Abend mit Freunden in ein unangekündigtes Planquadrat zu geraten. Da nützt es nichts, sich mit 50 Km/h schnurgerade im Ortsgebiet zu bewegen, weil die 1,5 Promille einfach das sind, was die Maßeinheit schon vorgibt: Kaum zu spüren. Der rosarote Lappen wird von blaugewandeten Extremisten ins Verkehrsamt entführt und erst nach einigen Wochen gegen hohes Lösegeld wieder freigelassen. Wo sind die Zeiten, als die Exekutive ihrer Aufgabe als „Freund und Helfer“ noch nachkam und dem erschöpften Kampftrinker, nachdem er seinen Mageninhalt auf das Schuhwerk des Beamten entließ, mit den Worten „Jetzt foans oba z’Haus!“ in seinen Wagen half.

Als ob diese permanenten Gefahrenmomente nicht schon genug Aufregung für den Autofahrer bedeuten würden, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, über das schon erwähnte Vormerksystem 13 Delikte zu definieren, die in geringer Kumulation nur ein Ziel haben: Uns das Liebste zu nehmen, was wir besitzen!

Was besagt aber nun das Vormerksystem? Begeht man eines dieser 13 Delikte, wird der Verstoß im Führerscheinregister für zwei Jahre vermerkt. Im Falle einer zweiten Vormerkung kommt es zu einer gezielten Maßnahme (z.B. Nachschulung oder Fahrtraining). Beim dritten Delikt innerhalb von zwei Jahren wird dem straffälligen Fahrer die Lenkerberechtigung mindestens drei Monate entzogen.

Die Verkehrssicherheitsredaktion von Münchhausen.at kommt nun stellvertretend jener Aufklärungspflicht nach, die von der Legislative nur sehr halbherzig wahrgenommen wurde. Wir präsentieren unseren Lesern jene 13 Tatbestände, die sie dem öffentlichen Verkehrsleben einen Schritt näher bringen.


1. Vormerkdelikt: Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg

Schon dieser erste Punkt öffnet beamteter Willkür Tür und Tor! Was eine Gefährdung ist, entzieht sich objektivierbaren Kriterien. Ist denn der neckische Lüpfer am Gaspedal, der den Schritt des rüstigen Rentners etwas beschleunigen soll, damit die am Horizont rufende Grünphase noch erwischt wird, schon als Gefährdung anzusehen? Erfüllt sanftes Einschieben des Boliden im Schritttempo in die über den Schutzweg wogenden Menschenmassen den Tatbestand der Gefährdung oder ist es nur Großzügigkeit eines Lenkers, der Unwürdigen die Gelegenheit gibt, wenigstens einmal im Leben 200 PS berühren zu dürfen? Zusätzlich zur ungerechtfertigten Vormerkung fallen auch noch zwischen 72,- und 2180,- Euro Bußgeld an! Daher, liebe Autofahrer, am Besten Schutzwege großräumig über Ausweichrouten umfahren.


2. Vormerkdelikt: Nichtbeachtung des Zeichens "Halt" bei Behinderung anderer

Obwohl eine Stopptafel eine Dimension mehr zur Verfügung hat um ihre Botschaft zu transportieren, als der Schutzweg, ist ihre Beachtung mit einer höheren Fehlerquote behaftet. Sie versteckt sich gern hinter geparkten Schwerfahrzeugen und plötzlich gewachsenen Bäumen. Und genau dort verstecken sich wiederum jene Organe, die nicht unbedingt lebenswichtig sind, aber doch von Nutzen. Um nämlich ihrem Führerscheinregister ein Delikt hinzuzufügen.


3. Vormerkdelikt: Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung anderer

Gut, da tut man sich schwer beim Argumentieren. Selbst Farbenblindheit zählt nicht, immerhin hat das Rotlicht bei allen Ampeln dieselbe Position. Auch ein Frühstart, weil der Konkurrent auf der Nebenspur motorisch überlegen war, wird wohl kaum durchgehen. Wenn die Statistik stimmen sollte, dass pro Sekunde (!) in Österreich sechs Rotlichter überfahren werden, dann dürfen wir uns schon einmal darauf einstellen, dass dank des Vormerksystems in einem Jahr das Thema „Feistaubbelastung durch Individualverkehr“ nicht mehr diskutiert werden muss.


4. Vormerkdelikt: Nicht korrektes Überqueren von Bahnübergängen

Dieses Delikt im Vormerksystem bedeutet aber, dass da ein Verkehrsjurist an der Realität vorbei gedacht hat. Wenn sich jemand schon nicht von der Möglichkeit einer Begegnung mit einem übermächtigen Gegner davon abschrecken lässt, an geschlossenen Halbschranken vorbeizuschlängeln, wird ihn das schwarze Pünktchen auch nicht davon abhalten. Auch die Intention, Hochrisikolenker über das Vormerksystem aus dem Verkehr zu ziehen, führt sich in diesem Fall ad absurdum. Bahnschrankenignoranten machen das früher oder später ohnehin selbst.


5. Vormerkdelikt: Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen

Eigentlich eine absurde Regelung. Würde ein Fahrzeug, das eine Panne hat, ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt sein, müsste niemand den Pannenstreifen zum Fahren missbrauchen. Da aber manche Autos sich partout nicht dazu bewegen lassen wollen, den vorgeschrieben Platz aufzusuchen, wenn der Kolben eine innige Verbindung mit der Zylinderwand eingeht, könnte man ja eigentlich, als stolzer Besitzer eines funktionstüchtigen Gefährtes, über den Pannenstreifen dem Stau entgehen. Da auf diesem ja kein Auto den Verkehr behindert, sollten auch Einsatzfahrzeuge zügig vorankommen. Der Punkt fünf dürfte daher nie zur Anwendung kommen.


6+7. Vormerkdelikte: Übertretung der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten

Wird für den Normalverbraucher weniger von Interesse sein, außer wenn er vorhaben sollte, mit ein paar Kilo Seibersdorfer Uran afghanische Schiiten zu versorgen und dazu den Anreiseweg über die Südautobahn wählt. In deren zahlreichen Tunnelröhren gilt Kennzeichnungspflicht für den Transport gefährlicher Güter. Montieren sie in diesem Fall auf ihre Familienlimousine ein oranges Schild, schreiben sie den entsprechenden Gefahrencode drauf und organisieren sie gegebenenfalls ein Begleitfahrzeug, sonst müssen sie das nächste Mal das Klumpert mit der Bahn transportieren.


8. Vormerkdelikt: Inbetriebnahme eines Kfz mit offensichtlichen technischen Mängeln oder ungesicherter Beladung

Jawohl, das sehen wir ein, da stimmen wir gerne zu! Auch wenn sie zu den Glücklichen gehören, die eine Prüfplakette käuflich erwerben können, ohne ihren Golf A Bj. 1976 dem Procedere der §57a-Begutachtung aussetzen zu müssen, weil der Werkstättenbesitzer tief in ihrer Schuld steht, da sie seine Tochter von Heiratsmarkt genommen haben – oxydiertes Metall ist nicht nur ein optischer Makel. Wie kommen wir dazu, auf der Autobahn zwischen den Teilen ihres Autos Slalom zu fahren, nur weil sich der Oldtimer bei Geschwindigkeiten jenseits 50 Km/h auflöst?! In dieselbe Kategorie fällt die Fahrlässigkeit jener Häuselbauer, die die beim Möbelix erworbene Kücheneinrichtung auf der Dachgalerie ihres Astra Karawan transportieren und diese mit dem Seidenfaden aus der Nähschatulle der Gattin sichern. Eine Küchenabwasch, die sich vom Vordermann gelöst hat und unbestellt am Beifahrersitz des Nachfolgenden breit macht, gehört auch über das Vormerksystem geahndet!


9+10. Vormerkdelikt: Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei C- und D-Lenkern

Was bisher mit einer Geldstrafe bis 2180,- Euro aus dem Gedächtnis der Exekutiveorgane gelöscht werden konnte, ist jetzt zwei Jahre lang unvergesslich. Daher, liebe Busfahrer, verehrte LKW-Chauffeure, Fruchtsäfte meiden, da diese im ungünstigen Fall im Verdauungstrakt zu gären beginnen können. Am besten auch Luft anhalten, wenn man eine Gruppe Hochleistungstrinker von einem Verkostungsausflug aus dem Burgenland zurückkarrt.


11. Vormerkdelikt: Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze

Nur ein schmaler Korridor bildet die Grenze zwischen „nix is gschehn“ und sofortigem Führerscheinentzug. Zwischen 0,5 und 0,79 Promille wird vorgemerkt. Wer es versteht, so zielgenau zu trinken, sollte eigentlich als Vortragender für Nachschulungen engagiert werden. Von diesem Wissen um Körperbeherrschung auf hohem Niveau könnten jugendliche Komasäufer fraglos profitieren.


12. Vormerkdelikt: Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung

Kinder unter 12 und kleiner als 150 cm müssen angebunden werden! Was zu Hause in vielen Familien schon reibungslos funktioniert, wenn Papa und Mama ungestört sein wollen, sollte doch auch im Fahrzeug zu bewerkstelligen sein. Noch dazu, wo es in diesem Fall nicht nur um die seelische Gesundheit geht! Für überarbeitete Scheidungsväter, die ihren Nachwuchs selten sehen, heißt es halt zunächst einmal fragen und messen. Unterschreitet der Sprössling die vorgegebenen Werte, ab auf den Rücksitz und Gurt an! Für die Eltern sei angeraten, bei längeren Urlaubsfahrten auf Ohropax nicht zu vergessen, da die ungewohnte Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu intensiven Protestkundgebungen führen kann.


13. Vormerkdelikt: Unzureichender Sicherheitsabstand von 0,2 - 0,4 Sekunden

Auch dieses Delikt in den Vormerkkatalog aufzunehmen, sehen wir als sinnvolle Maßnahme. Wer nervös wird, wenn im Rückspiegel ein Mann zu sehen ist, an dessen gebleckten Zähnen noch die Speisenfolge des Mittagsmenüs deutlich zu erkennen ist, muss nicht zwangsläufig an ausgeprägter homophobie leiden. So ein Bild ist auch liberalen heterosexuellen äußerst unangenehm und gehört unterbunden.
Und hier ein wenig ernsthafter.