Kein "Schneewittchensarg" für die Mutter
Geschwister dürfen Mutter nicht in Tiefkühltruhe bestatten
Paris (dpa) - Den französischen Geschwistern Michel und Joëlle Leroy ist höchstrichterlich der Wunsch abgeschlagen worden, ihre Mutter in einer Tiefkühltruhe im Keller ihres Hauses zu bestatten.
Weil eine solche Bestattung gesetzlich nicht vorgesehen ist, verwarf der Staatsrat, das oberste französische Verwaltungsgericht, in Paris den Antrag der beiden Lehrer.
Sie hatten ihre Mutter nach deren Tod auf der französischen Insel La Réunion im Indischen Ozean in einer verglasten Tiefkühltruhe bei minus 30 Grad aufbahren wollen.
Einen Leichnam einfrieren und in den Keller stellen, ist schon ein wenig makaber.
Die Leiche könnte doch anfangen zu verwesen, wenn z.B. der Strom ausfällt und das erst nach einigen Tagen bemerkt würde, weil niemand im Haus war der es mitbekommen hat.
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