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4. July 2002, 23:56   #8
tschubbl
 
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In jeder Firma,kann es möglich sein,daß Bekleitungsvorschriften erlassen werden.So kann im Schalterbetrieb für die Kassierer,Anzug und Krawatte Pflicht sein.So ist es auch im Schulbetrieb von Baden - Württemberg der Fall,daß man darauf besteht,daß kein Kopftuch getragen werden darf.Irgendwelche Einwände religiöser Art fassen hier nicht,denn es wurde festgestellt,daß das Tragen eines Kopftuches,nicht Bestandteil der Islamischen Religion ist und in der Türkei,unter Kemal Atatürk,sogar verboten wurde.Folgedessen hätte die Dame auf diese Ausstattung getrost verzichten können,was sie nicht tat und deshalb auch nicht,mit Recht, in den Staatsdienst übernommen wurde.Ich frage mich,was die Dame hier noch sucht,wo jetzt Friede in ihrer Heimat ist und jede Menge Lehrer gebraucht werden und sie bestimmt keinen Ärger mit ihrem Kopftuch bekommt.
Auf der anderen Seite Frage ich mich,ob dies auch unter einer weniger karrierengeilen,schwarzen Trümmertussi wie der Schawan geschehen wäre,die sich an solchen Kleinigkeiten zu provilieren versuchte und um ihre schon rechte Gesinnung zu unterstreichen,weshalb sie auch ganz schnell in Berlin war.