hab mir diese aktion jetzt auch angesehen und zwei berichte "überflogen" - aber das wesentlich ist: du bist erkennungsdienstlich erfaßt, das bedeutet, in einem strafregisterauszug (den man auch heute noch hin und wieder benötigt) ist ein vermerk drinnen.
und - zumindest ist es in österreich so - daß es von der entscheidung des staatsanwaltes abhängt, ob ein strafverfahren eröffnet wird oder nicht - sicher wirds keine unbedingte strafe geben, aber es reicht ja wohl bei den meisten eine geldstrafe. und das ganze fürs kiffen??
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