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11. December 2007, 16:00   #7
Ben-99
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... in einem Interview erklärt ein österreichischer Strafverteidiger und Sexualforscher noch einmal die möglichen Folgen dieser total bescheuerten geplanten Gesetzesänderung:

Zitat:
Die Ausnahme gilt aber nur für Täter, die unter 18 Jahre alt sind. Das hat zur bizarren Folge, dass er das heiße Foto seiner ein paar Monate jüngeren Freundin in seiner Nachttischschublade haben darf, solange er minderjährig ist. Sobald er aber 18 wird, muss er das Foto herausnehmen und verbrennen - denn dann ist er erwachsen. Hier hat man im guten Willen, etwas zu verbessern, neue Absurdität geschaffen.

(...)

Dieser neue Paragraf geht ja zurück auf amerikanisches Bundesrecht. Und der Oberste Gerichtshof der USA hat etwa entschieden, dass bedeckte Geschlechtsteile nicht erfasst sind, wenn sie sich unter der Kleidung nicht abzeichnen - doch der Kongress hat daraufhin einen ausdrücklichen Beschluss gefasst, dass es gar nicht darauf ankommt, ob sie sich unter dem Stoff abzeichnen. Erotische Posen sind danach auch in vollbekleidetem Zustand strafbar. (...) Und wer garantiert, dass nach dem Gesetz nicht auch die Interpretation aus den USA zu uns kommt? Es wäre jedenfalls fast konsequent, wenn es auch in Europa heißen würde: Der Elvis-Hüftschwung genügt, es muss nicht Freddy Mercury sein.

(...)

Die echten Kinderpornografen dürfen sich jetzt schon freuen, dass die Ermittler künftig den Handyfotos unserer Jugendlichen nachjagen. Es nutzt jedenfalls keinem 10-jährigen Opfer, wenn man einen 17-Jährigen wegen Sex unter Jugendlichen bestraft oder den Besitz sexualbezogener Bilder vollentwickelter 17-Jähriger unter Strafe stellt.

(...)

Für mich als Strafverteidiger und meine deutschen Kollegen gibt das eine Flut von Verfahren - wenn wir nur ans Geschäft denken würden, müssten wir jubeln.

Jugendsexualität: "Die echten Kinderpornografen dürfen sich freuen"
Gruß Ben