Einzelnen Beitrag anzeigen
11. February 2008, 07:10   #21
Boomer
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.007
Zitat:
Zitat von Sacki Beitrag anzeigen
Gibt es bei Edeka auch einen Teebeutel und 3 Kekse für 25 cent für die "Zwischenmahlzeit"?
Das nicht, aber dem wird durch Einkaufsgemeinschaften begegnet, ähnlich wie bei Sammelbestellern des Otto-Versands. Somit kann jeder auch nur 1 Teebeutel, 1 Bratwurst oder 3 Kekse bekommen, ohne gleich ein ganzes Paket kaufen zu müssen. Zudem fördern Einkaufsgemeinschaften soziale Bindungen.

Da z. Z. 128€ pro Monat für Speisen und Tabak zur Verfügung stehen, wäre vor dem Hintergrund des Nichtraucherschutzgesetzes zu überlegen, ob aufgrund sinkenden Tabakkonsums der Regelsatz nicht etwas gesenkt werden muß.

Denn was macht denn der ALG II - Empfänger, wenn er nicht gerade sammeleinkauft? Er hockt zuhause oder stundenlang bei der ARGE oder sonstigen staatlichen Einrichtungen rum. Dort aber ist rauchen verboten, was zwangsläufig zu einem Minderkonsum an Tabak und zu einem Haushaltsüberschuß führt. Bevor der Leistungsempfänger diese Überschuß also auch noch in ungesundes Essen investiert sollte man den Regelsatz besser etwas kürzen.