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24. May 2002, 09:08   #8
tschubbl
 
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Ich meine,daß unser Strafsystem nicht stimmt und auch weiterhin nicht stimmen wird,solange es diverse Bildzeitungsabiturienten gibt,die für einen Eierdiebstahl,"die Rübe runter",verlangen oder an lebenslänglich grenzende Haftstrafen,jedoch dabei vergessen,daß ein Gefängnisinsasse dem Staat und folgedessen auch diesen Schreihälsen,pro Tag ca.200€ kostet.Dazu kommt noch Sozialunterstützung für die Frau,mit kleinen Kindern,die deshalb nicht arbeiten dann.Diese Stütze muß wieder gegeben werden,wenn er auf Grund der,durch die Haftzeit,entstandenen Fehlzeiten,niedrigere Rente bekommt.
Ich glaube,daß man da besser beraten wäre,wenn man den Straftäter begleitend dazu anhält,einer Arbeit nachzugehen und den finanziellen Schaden wieder gut macht,wodurch man auch den Versicherer den Wind aus den Segeln nimmt,auf Grund der gestiegenen Schadenshäufigkeit,die Prämien zu erhöhen.
Desweiteren konnte ich aus der Tagespresse entnehmen,daß Leute,denen das Wasser bis zum Hals stand,da sie pleite waren und ein Ding drehten, mit einer Geldstrafe belegt wurden,die nur durch eine erneute Straftat beglichen werden kann,um die Geldstrafe nicht absitzen zu müssen.
Oder ein Eierdieb,wo es klar ist,daß er Bewährung bekommt und da es zum Ersten Mal war erst recht,wird in Untersuchungshaft genommen,die Wohnung wird zwangsgeräumt und wenn der Täter dann wieder auf freien Fuß ist,steht er vor dem nichts und die nächste Straftat ist vorprogrammiert.
Ist das eine ABM für Richter? :confused:
Schaut man sich dann noch das Strafmaß dieser Eierdiebe und das der Kinderschänder an,muß man doch der Überzeugung gelangen,daß diejenigen,die die Urteile fällen,selber Kinderf.i.c.k.e.r sein müßen,denn anders kann man die großzügige Milde nicht nachvollziehen.
Genauso finde ich die Praktiken der Strafhöhen.Da plärren doch diverse Politiker aus reiner Profilierungssucht nach Strafverschärfung und dann wird die Höchststrafe von 10 auf 12 Jahre angehoben anstatt die bestehende Gesetzeslage auszunützen.Was nützt eine Höchststrafe von 10 Jahren,wenn die Mindeststrafe,wie bei Vergewaltigung,3 Monate beträgt und auch verhängt wird und die noch auf Bewährung.Es kann doch wohl nicht angehen,daß sich einer an einem zwei jährigen Mädchen vergeht und dafür 2 Jahre auf Bewährung erhält nur weil er betrunken war und es das erste Mal gewesen sein soll.Vielleicht wurde er noch nie erwischt.
Hier ist doch der Gesetzgeber gefragt,die Mindeststrafe auf 5 Jahre ohne Bewährung zu erhöhen um auszuschliesen,daß Kinder fi..er kein wohlwollendes Urteil über Kinderfi..er fällen.
Rechte sollen unser Inhaftierden auf jeden Fall haben und warum soll diese Samengeschichte in besonderen Fällen oder generell nicht möglich sein?
Gott sei Dank,sind wir von der, manchmal, öminösen,angelsächsischen Rechtsprechung, noch weit entfernt.