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24. May 2002, 10:02   #12
tschubbl
 
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Möchte auch noch zu den schweren Straftaten etwas schreiben.
Zuersteinmal eine kleine Aufklärung.Lebenslänglich ist nicht wie früher angenommen,25 Jahre oder wie heute 15 Jahre,Lebenslänglich ist wirklich Lebenslänglich.
Früher konnte je nach Bundesland,zwischen 22 und 32 begnadigt werden.Da wir aber vor dem Gesetz alle gleich sind (nur manche sind gleicher),wurde diese Praxis vom BVG als verfassungsverletzend verurteilt.Danach einigten sich der Bund und die Länder oder wer auch immer,daß nach 15 Jahren begnadigt werden kann,jedoch nicht muß,d.h.,daß der Täter bis zu seinem Lebensende in Haft bleiben muß.
Ich meine,daß bei,zu lebenslänglich Verurteilten,die ihren Partner umbrachten und zu erwarten ist,daß dies einmalig war,eine Begnadigung,durchaus ausgesprochen werden kann.
Jedoch bei Tötungen,die zur Verdeckung einer Straftat dienen,bei Sexualfällen, der Geldbeschaffung oder was auch immer,sollte wirklich bis zum letzten Atemzug inhaftiert werden.
Um vorzubeugen möchte ich auch dazu Stellung nehmen,daß eine geforderte Todesstrafe nicht ihren Zweck erfüllt,die Abschreckung.Der beste Beweis ist da die USA.Obwohl auf Mord die Todesstrafe verhängt werden kann/wird,wird weiter gemordet.Dies ist damit zu begründen,daß ein jeder der Meinung ist,daß er den perfekten Mord begeht und nicht erwischt wird.Mit dieser Einstellung begeht er auch dann die Tat.
Würde er aber davon ausgehen,daß er erwischt werden würde,so würde er sich die Tat wahrscheinlich nochmals überlegen und nicht ausführen.Leider siegt immer die Selbstüberschätzung.


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Zitat:
Einen generellen Täterschutz bedeutet dies allerdings auf keinen Fall. Berufsverbrecher sind wegzuschließen und dabei meine ich keine notorischen Eierdiebe.

Hi quentin

Natürlich gehören Berufsverbrecher weggeschlossen.Da gehört sogar eine anschliesende Sicherheitsverwahrung ausgesprochen,jedoch nur gegen solche,denen Leib und Leben egal war.
Aber die bekommen ja noch Urlaub aus Promotion und die Eierdiebe schauen in die Röhre,denn mit denen kann man sich kaum profilieren.Dies geht nur mit Mörder und Sexualtäter,die man auf Hafturlaub schickt.