... wo has Du denn das schon wieder aufgeschnappt? Du sollst doch nicht immer mit den antideutschen Schmuddelkindern spielen. Komm sofort nach Hause und lese wieder mal vernünftige Bücher über die Themenkomplexe "Kapitalismus" und "Soziale Marktwirtschaft". Herrschaftszeiten! Der Junge hält einen ganz schön auf Trab ;-)
Und wenn Du schon vor dem Bücherregal stehst, kannst Du Dich gleich noch über die Rechte, aber auch Aufgaben und Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes einer Kapitalgesellschaft informieren. Denn die Chefs einer AG sind den Aktionären verpflichtet und sollen deren Aktien-Kapital zwar verwalten und möglichst auch vermehren. Es steht aber nirgendwo geschrieben, daß sie sich auch selbst bereichern dürfen, ohne solche Deals vorher vertraglich abzusichern.
Einer der Karlsruher Richter meinte sehr treffend, daß Leute wie Ackermann und die anderen Absahner als
"Gutsverwalter" angestellt worden sind, nicht aber als
"Gutsherren", wie sie sich in ihrer Raffgier gegeben haben. Und genau dadurch haben sie sich strafbar gemacht.
Gruß Ben
Zitat:
21.12.2005
BGH sieht Untreue bei Ackermann, Zwickel und Funk
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht im Mannesmann- Verfahren bei den Angeklagten Josef Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel "den Tatbestand der Untreue verwirklicht". Sie hätten ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und der Mannesmann AG einen Vermögensnachteil zugefügt, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf am Mittwoch in Karlsruhe. Die damaligen Aufsichtsräte seien "nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter gewesen" und somit zwingend einer Treuepflicht unterworfen.
http://www.intrinet.de/news/tagesthe...53,879404.html
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