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29. December 2005, 18:10   #30
tw_24
 
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Der Vorschlag ist ein guter, nur hast Du die Rechnung leider ohne das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht gemacht. Susanne Osthoff ist eine Deutsche, als Deutsche zur Welt gekommen und hat auch noch urdeutsche Eltern. Deshalb kann ihr die deutsche Staatsbürgerschaft, was immer sie auch anstellt, ob sie will oder nicht, gar nicht entzogen werden, selbst wenn ihr noch ein irakischer Paß ausgestellt würde. Deutschland als Staat ist und bleibt zuständig - übrigens sogar für erklärte Antideutsche ;-).

Dieses 'Ausbürgerungsverbot' hat seine Ursachen einmal mehr in der jüngeren deutschen Vergangenheit. In Zeiten, da Deutsche einen Führer hatten, wurden zahlreiche Juden ausgebürgert, ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt, womit sie auch formalrechtlich all ihre Bürgerrechte verloren.

Zugleich bekamen sie nicht automatisch eine andere Staatsbürgerschaft, so daß für sie letztlich auch kein Völkerrecht oder andere zwischenstaatliche Abkommen galten - sie waren tatsächlich rechtlos und konnten als Staatenlose auch nicht einfach mal ins Ausland gehen, um dort um Asyl zu bitten, als selbständige Rechtssubjekte gab es sie noch vor ihrer physischen Auslöschung praktisch nicht mehr.

Die neue irakische Verfassung verbietet die Ausbürgerung übrigens auch aus ganz ähnlichen Gründen, denn das Bath-Regime entledigte sich auf diese Weise auch nicht gerade weniger mißliebiger Menschen.

Unterdessen meint aber immerhin eine SPD-Abgeordnete, einen Weg zur Lösung des Problems "Rückkehr in den Irak" gefunden zu haben. "Wir sollten prüfen, ob die Bundesregierung den Irak um ein Einreise-Verbot für Frau Osthoff bitten kann." schlug Brunhilde Irber ernsthaft vor.

Mit anderen Worten will sie also den Irak darum bitten, Susanne Osthoff in ihren Rechten zu beschneiden, da Deutschland offenbar nicht in der Lage ist, mit deren Launen rechtsverträglich umzugehen. Den Rechtsbruch will sie also der irakischen Regierung überlassen - ein überzeugendes Verständnis von einem Rechtsstaat hat die Brunhilde.

Sie könnte - in anderen Fällen - dann auch so argumentieren: Wenn in Deutschland Folter nicht erlaubt ist, müssen wir halt darüber nachdenken, ob die Bundesregierung beispielsweise Syrien nicht um unbürokratische Hilfe bitten kann ...

MfG
tw_24