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9. February 2002, 15:11   #20
Boomer
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Zitat:
Zitat von Ogino
Lediglich die Aussage eines älteren Herren machte es möglich, daß meine Handlung als Notwehr, bzw. Putativnotwehr (Richtig Boomer ??) anerkannt wurde.
Ich neige eher dazu, dies als Präventivmaßnahme im Sinne des § 34 StGB zu sehen:

Zitat:
§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Sollte reichen, Ogino, oder?

Mitunter stößt man auf Menschen, die den luftleeren Raum mit einer von Ohren verzierten Hülle einen Kopf nennen. Bevor sich der luftleere Raum nun mit Luft füllt, der zum Sturm und somit zu einer Bedrohung für meine Begleitung und mich wird, kriegt der Chaot kurz was auf die Glocke und gut ist.