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11. March 2002, 23:27   #2
Wire
 
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Hier noch ein paar Info`s über Meister BAföG

Das neue Meister-BAföG tritt zum 1.1.2002 in Kraft und kann von Personen beantragt werden, die an einer berufsbegleitenden Fortbildung - wie z.B. zum Staatlich geprüften Techniker oder Meister - teilnehmen. Die Förderungshöchstsumme beträgt laut Gesetz 20.000,- DM (€ 10.225,84)...



Neu ist u.a., dass davon 35% als Zuschuss gewährt werden, also nicht zurückgezahlt werden müssen. Wer sich nach der Fortbildung selbstständig macht, dem kann jetzt außerdem 75% der Darlehenssumme erlassen werden. Bei berufsbegleitenden Fortbildungen ist die Förderung in Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen. Hier ist auch eine rückwirkende Beantragung während der Fortbildung möglich. Ebenfalls neu ist, dass eine Zweitfortbildung, z.B. als Meister zum Staatlich geprüften Techniker gefördert wird. Auch ansere Bereiche können damit abgedeckt werden!





Ciao Wire