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21. June 2003, 12:58   #29
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Lasst uns nicht über so einen emotional bewegendes Thema streiten. Gäbe es eine wirklich perfekte Lösung, dann hätte sie unsere oberschlauen Gesetzgeber sicher schon gefunden.

Zitat:
Zitat von ich
Für eine derartige Tat oder der Versuch,gibt es keine Entschuldigung.Die einzige Entschuldigung,die ich für den hohen Alkoholgenuss gelten lassen würde,wäre der,daß er die Seniorin schön gesoffen hatte.
Zitat:
Zitat von Tiramisu
Und was ist Deine Entschuldigung?
Auch getrunken??
Tira
der, zugegebener Maßen etwas unglücklich und missverständliche Beitrag heißt doch wohl, dass der Alkohol lediglich eine Entschuldigung für das Alter des Opfers sein könnte.
Hat doch sicher schon jeder mal von einem missglückten Schäferstündchen gehört, wenn man am nächsten Morgen neben etwas wach wird, das besser nicht dort liegen sollte.
Der Alkohol lässt auch die Hemmschwelle sinken, aber eine Entschuldigung für die Tat ansich ist er eben nicht!


Zitat:
Zitat von Akareyon
Und die trauernde, wütende, verzweifelte Mutter, die Selbstjustiz übt und die Waffe zieht? Ist Richterin und Vollstreckerin, aber Mörderin? Nein.
Im Sinne des Gesetzes ist sie eine Mörderin, denn sie hat die Tat vorab geplant und nicht im Affekt gehandelt, da sie die Waffe selber mitgebracht hat.
Was ist aber, wenn nun die Mutter nach Ablauf der Strafzeit, die sich ja bei uns meist erheblich verkürzt, auf eine Vollstreckertour macht?
Systematisch verfolgt sie Kinderschänder die aufgrund Justizfehler ö. Ä. frei herum laufen und streckt sie nieder.
Mal davon ausgehend, dass diese Täter eindeutig der Straftat überführt wurden, also nicht auf Indizien basierend.
Wie soll man diese "gerechten" Taten bestrafen?