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29. May 2002, 09:07   #1
ayla
 
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Rechtsstreit um "Sauerbraten mit Klößen"

Rechtsstreit um "Sauerbraten mit Klößen"

Vor dem Amtsgericht in Auerbach in Sachsen wird ein kurioser Fall verhandelt. Ein Gast eines Wirtshauses will einen Braten mit Klößen und Rotkohl nicht bezahlen.

Er hatte massive Einwände gegen den Braten. Ein Gericht soll nun klären, wie ein 'gutbürgerlicher Braten' beschaffen sein muss.

Die Gerichtsverhandlung kam bis jetzt nicht zu stande, weil bei einem Termin der Gast nicht erschien, außerdem wurde der Sachverständige nicht bezahlt. Die Gerichtskosten werden circa 50-mal so hoch sein wie die Klagesumme.



Einen derartigen Fall als kurios zu bezeichnen, ist schon recht milde ausgedrückt.

Manchmal frage ich mich, ob es nicht ein Verbot geben müsste derartiges überhaupt vor Gericht zuzulassen.