Einzelnen Beitrag anzeigen
2. June 2002, 09:13   #7
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
@Schatz

Nein, das hat meine Frau geregelt, ich durfte nur noch abzeichnen.


onTopic:

habe gestern einen Fernsehbericht darüber gesehen, es war wohl das gleiche Gericht, das auch über den Maschendrahtzaun geurteilt hat.

Unglaublich finde ich das Urteil. Die Wirtin hat die Klage verloren, weil Sie die Qualität des Sauerbratens nicht mehr zweifelsfrei nachweisen konnte. - Wie denn auch - ?

Also müssen Wirte jetzt die Reste des nicht bezahlten Essens einfrieren, damit eine Überprüfung durch einen Sachverständigen möglich ist. Der hatte in diesem Fall gesagt, dass er nix sagen könne, aber das Rezept wäre ok. :confused: