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21. June 2002, 09:21   #17
tschubbl
 
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Zitat:
Das allerdings dabei die Staatsanwaltschaft erst noch prüfen muss, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung einleitet, ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Dass es die Schuld dieser Frau war, dass ein Kind qualvoll sterben musste, ist doch offensichtlich.
Hi Ayla
Das liegt daran,daß die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung absehen kann,wenn das Leid größer ist,wie die zu erwartende Strafe.
Nach unserm Strafsystem,soll ja eine verhängte Strafe sinnvoll sein,was gegenüber diesem Leid,nicht mehr der Fall ist oder sein kann,da dem Verursacher alles egal ist.