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15. October 2001, 08:53   #4
Trullertante
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Ach Herr Beeker, da bist Du aber an zwei „Hasenfüsse“ geraten. Ich kenne Kollegen, die ziehen das anders durch. Es geht nämlich auch ohne Fahrtenschreiber.

Beispiel:

Beide Kollegen bestätigen, dass sie Dir über eine Strecke von 300 Metern mit gleich bleibenden Abstand hinterhergefahren sind und dabei beide die Geschwindigkeit vom Tacho des Streifenwagens abgelesen haben. Nehmen wir einmal an, das waren 170 km/h auf einer Strecke, die 100 km/h zulässt. Überschreitung 70 km/h.
Die beiden Beamten machen Dich mit der Fertigung einer Anzeige vertraut. Anschließend wird eine so genannte Vergleichsfahrt durchgeführt; zusammen mit einem Dienstwagen mit geeichtem Tacho oder Fahrtenschreiber. Die Abweichung wird berücksichtigt und von dem gemessenen Wert werden 15 % abgezogen. Ergibt eine Geschwindigkeitsübertretung von 59,5 km/h.
Das ganze ist rechtlich durch zwei Grundsatzurteile des OLG Hamm abgesichert und wird alltäglich praktiziert.

Nun kannst Du ja entgegenhalten, dass es nicht stimmt, was die Beamten sagen.
Dann kannst Du ja mal mit zwei Polizeibeamten vor Gericht marschieren und Deine Aussage gegen die Aussage von 2 Beamten stellen.
Was meinst Du wohl, wem der Richter mehr glaubt ?
In 99 von 100 Fällen den Polizisten

Ich finde das Verhalten der beiden Kollegen in Deinem Falle auch nicht richtig. Entweder ich ziehe das Ding wie o.a. beschrieben durch oder ich lasse es ganz. Wegen 10,- Verw.-Geld mache ich mich nicht zum Nappel.
Aber sei mal ein wenig nachsichtig mit den Kollegen. Vielleicht haben die gerade in ihrer letzten Schicht mit ansehen müssen, wie die Überreste eines Fahrers aus den Überresten seines Pkw rausgetrennt werden mussten, der mit 170 gegen einen Baum geknallt ist.