Einzelnen Beitrag anzeigen
8. August 2007, 18:32   #1
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
Darf man Streiks verbieten?

... das Arbeitsgericht Nürnberg hat es getan. Eine der Begründungen: Es sei "unverhältnismäßig", wenn die Reisenden in der Haupt-Urlaubszeit durch die Folgen der Lokführer-Arbeitsniederlegung Nachteile in Kauf nehmen müßten.

Das sehe ich anders. Denn der Sinn des in unserer Verfassung garantierten Streikrechts liegt nun mal darin, daß man Menschen auf die Füße treten muß. Ein Streik muß wehtun, sonst wirkt er nicht. Das Volk, also zum größten Teil Arbeitnehmer aus anderen Bereichen, sollte sich auch in der Urlaubszeit mit der Lokführer-Gewerkschaft GDL solidarisch zeigen, deren überlastete, unterbezahlte Mitglieder wahrlich nicht grundlos streiken. Und die Richter sollten sich gefälligst am Grundgesetz orientieren.

Wenn sie schon angeblich so besorgt um die Bürger sind, will ich mal polemisch fragen: Warum verbieten die Gerichte dann nicht auch den mächtigen Mineralöl-Konzernen, jedes Jahr pünktlich zur Urlaubszeit die Benzin-Preise zu erhöhen?

Gruß Ben


[edit]

Wie ich gerade lese, sollten sich Hamburger und Berliner S-Bahn-Nutzer für morgen vormittag auf Probleme gefaßt machen:

Zitat:
Mitten im Berufsverkehr will die Lokführergewerkschaft am Donnerstag den S-Bahn-Verkehr in Berlin und Hamburg lahmlegen. Der Ausstand sei von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr geplant, teilte die GDL am Mittwoch mit. Ihr Chef Manfred Schell sagte, damit wolle die Gewerkschaft den Bahn-Vorstand zu einem verhandlungsfähigen Angebot drängen.

(...)

Tausende Pendler in Berlin und Hamburg müssen sich nun auf massive Behinderungen einstellen. "Wir gehen davon aus, dass es zur weitgehenden Einstellung des Zugverkehrs kommt", sagte ein GDL-Sprecher. Mehrere hundert S-Bahn-Lokführer würden sich wohl beteiligen.

S-Bahn-Streik in Berliner und Hamburger Berufsverkehr