Thema: Genußstoffe
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4. October 2003, 17:45   #11
Elli
 
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Mooooment:
wenn man z.B. unter Alkoholeinfluss jemanden über den Haufen fährt wird das als mildernder Umstand gewertet und wirkt sich strafmildernd aus - soweit richtig, aaaber dafür bekommt man noch eine saftige Strafe für Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Gesamtstrafe ist also erheblich härter als wenn man nüchtern gewesen wäre. Das gilt nicht nur für´s Autofahren, sondern auch für den Vollrausch an sich.
Zitat:
Meinetwegen kann er auch hops gehen.
Das ist ja wohl nicht dein ernst kotz