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6. November 2002, 00:23   #15
brigant
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Registriert seit: October 2002
Ort: Höhle
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Vor der Einführung des Euros verlangten die Versicherungen ab 1500,-DM ein Gutachten.
Als er die Sache eingestanden hatte,waren bereits schon die 24h überschritten,nehme ich einmal an,somit liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.Die Gutachterkosten entstanden auf Anraten der genannten Versicherung.Sollte dies schriftlich sein,so müßen sie es auch bezahlen.Allein die Tatsache,daß er dort nicht versichert sei,dürfte nicht ziehen,denn das müßen sie vorher überprüfen.Wenn alle Stricke reißen,dann muß es der Verursacher bezahlen und wenn der Vereidigte Sachverständige der Meinung ist,es wäre ein Schaden in Höhe von X angerichtet worden,dann muß dies bezahlt werden.Du mußt diesen Bruder per Einschreiben mit Rückantwort eine letztmalige Frist,bis ....setzen ansonsten ohne weitere Abmahnung rechtliche Schritte,also auch Anzeige wegen Fahrerflucht. Wegen dem Versicherungsbetrug brauchst Du Dir keine Sorgen machen,denn Du hast ja nicht gesehen wie es geschah und wenn er versucht den Fall über eine andere Versicherung zu regulieren,wo es keine Prämienerhöhung gibt,so wäre bei dieser der Betrug und die müßten tätig werden.Sollte es zur Anzeige kommen,dann würde ich diesen Aspekt auf jeden Fall mit einfliesen lassen,denn dreht er den Spies um,hast Du die Arschkarte.Das Verhältnis zu Deinem Anwalt würde ich doch nochmal überprüfen,denn den kannst Du den Hasen füttern.
Viel Glück