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11. February 2002, 18:04   #23
Akareyon
 
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Zitat:
Zitat von Boomer feat. StGB
§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Bei der Selbstverteidigung gilt nicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Wer mich also ernsthaft beleidigt, darf von mir die Faust in die Fressleiste gedrückt bekommen.