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13. June 2002, 15:44   #1
zeus2212
 
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Beihilfe für Beamten

Kostenübernahme bei Viagra möglich

Der Dienstherr kann die Übernahme der Kosten für das potenzsteigernde Arzneimittel "Viagra" bei einem Beamten nicht von vornherein ablehnen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vielmehr müssten die Kosten dann von der Beihilfe übernommen werden, wenn der Einsatz des Medikaments medizinisch geboten sei, betonten die Richter.
Nach der Operation war Viagra nötig
Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Zahlungsklage eines 56 Jahre alten Beamten statt. Der Kläger musste sich einer Prostatakrebsoperation unterziehen. Seither litt er an einer so genannten erektilen Dysfunktion. Zur Behandlung verordneten ihm die Ärzte das Mittel "Viagra". Der Dienstherr lehnte es jedoch ab, die Kosten dafür aus Mitteln der Beihilfe zu übernehmen.

Erkrankung rechtfertigt Beihilfe
Die Richter des OVG betonten dagegen, es sei nicht gerechtfertigt, das Mittel generell von der Gewährung von Beihilfe auszunehmen. Vielmehr müsse unterschieden werden, ob es sich um reine alters- oder konstitutionsbedingte Schwächen handele oder ob die Funktionsstörung auf Grund einer Erkrankung aufgetreten sei. Da dies hier der Fall sei, sei eine Kostenbeteiligung des Dienstherrn durchaus angemessen.

jetzt werden beamte wieder bevorzugt