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23. June 2011, 16:22   #16
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Urteil

Servus,

ich bin - leider - auch auf diese Probeabofalle reingefallen und habe den Abbuchungsbetrag zurückgebucht. Jetzt habe ich eine Zahlungserinnerung per E-Mail erhalten. Ich hatte nicht gesehen, dass sich das Abo automatisch verlängert. Jetzt habe ich ein Urteil im Internet gefunden, dass sich darauf bezieht:

AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07
Automatische Vertragsverlängerung bei "Schnupperangebot" unzulässig - Wer ein Probeabonnement abschließt, muss - ohne ausdrücklichen Hinweis - nicht damit rechnen, dass sich dieses automatisch verlängert.
BGB §§ 134, 305c ff, 812

Leitsätze:

1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist.

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem derartigen Regelungsgehalt ist überraschend im Sinne des § 305c BGB und damit unwirksam.
MIR 2007, Dok. 228
Anm. der Redaktion: Im vorliegenden Fall fand sich kein deutlicher Hinweis auf die automatiche Verlängerung des Vertrages nach Ablauf des Probezeitraums. Nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters - die von dem Nutzer per Häckchen aktzeptiert wurden - fand sich folgende Klausel: "Sofern der Nutzer nicht innerhalb des Probezeitraumes kündigt, wird der Vertrag mit einer Laufzeit von jeweils 30 Tagen fortgesetzt."
Ein besonderer Dank für die Mitteilung der Entscheidung gilt Herrn RA Jens Reininghaus, Köln (RRT Rechtsanwälte ? Kanzlei aus Köln ? Mülheim berät im IT- und Internetrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht).

Das würde ja bedeuten, dass die automatische Verlängerung sowieso unwirksam ist und damit die Forderung rechtsunwirksam. Weiß jemand, ob dieses Urteil auf diesen Fall anwendbar ist?

Liebe Grüße Peter