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6. May 2002, 17:39   #8
tschubbl
 
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Die Anwälte machten aus einem Grund nicht viel,sie waren "Gerichtsgenehm",d.h. sie sind auf Pflichtverteidigermandate der Vorsitzenden Richter angewiesen.Was das bedeutet machte mir ein Bekannter klar,der an die Unschuld seines Mandanten glaubte und einen Lokaltermin beantragte,wo die Falschaussagen der Zeugen bewiesen wurden.Obwohl in allen Punkten freigesprochen,bekam der mir bekannte Rechtsanwalt,von diesem Richter über drei Jahre lang keine Pflichtverteidigermandate mehr.
Solche Verteidiger mußten die Angeklagten gehabt haben. Eine Verurteilung des Richters wegen Rechtsbeugung kann man sich abschminken,denn eine Krähe..........