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8. October 2007, 12:13   #6
Ben-99
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... das ist ja der Skandal. Schon bevor es IP-TV gab, wurde argumentiert, daß es nicht darauf ankommt, ob man Programme der öffentlich-rechtlichen Sender sieht, sondern daß allein die Tatsache, daß man ein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, zur Zahlung der GEZ-Gebühren verpflichtet - selbst dann, wenn die Geräte so eingestellt sind, daß man damit nur Privatsender empfangen kann. Das haben einige Hotelbesitzer gemacht und kamen dennoch vor Gericht damit nicht durch.

Und da auch eine TV-Karte ein Fernsehempfänger ist, würde es juristisch keine Rolle spielen, daß man sie zum Beispiel nur zum Digitalisieren von alten Videofilmen nutzt.

Gruß Ben