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20. May 2007, 01:13   #2
tschubbl
 
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Falls ich mich nicht irre, sind einläufige Langwaffen noch frei erwerblich.
Sauer, auch oder gerade als ehemaliger Hundehalter, wäre ich nach der Reaktion dieser Trümmertussi auch. Es gibt aber eindeutige, höchstrichterliche Urteile, die einem derartigen Bellen Einhalt gebieten. Dann muss sie halt ihren Hund in die Wohnung nehmen.
Wenn aber ein Dr. med. die Anzeige unterschrieben hat, kannst du schon mal sicher sein, dass man sich mit der Einstellung des Verfahrens, schwerer tun wird.
Bei mir sind es als die Tauben, die schon gegen 5 Uhr, vor Schmerzen schreien, weshalb ich mich gezwungen sehe, sie von ihrem Leiden zu erlösen.