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30. November 2007, 09:09   #114
Ben-99
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... ich hatte bereits auf den früheren Richter Dr. Martin Wabl hingewiesen, der sich seit 8 Jahren mit dem Fall befaßt und zu beweisen versucht, daß die Mutter von Natascha Kampusch Priklopil vor der angeblichen "Entführung" kannte und als Mittäterin einzustufen sei. Wie die "Salzburger Nachrichten" berichtet, kann er einen Teilerfolg für sich verbuchen:

Zitat:
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat jetzt als Berufungsgericht entschieden: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ihrer Mutter Brigitta Sirny-Kampusch gegen den ehemaligen Richter Martin Wabl wird bewilligt. Bezirksrichter Jürgen Schweiger in Gleisdorf wird daher unter anderem Kampusch und ihren Vater Ludwig Koch als Zeugen laden müssen. Beweisthema: Die Entführung Nataschas durch ihren Peiniger Wolfgang Priklopil und wie es dazu gekommen ist.

(...)

„Die Richter haben sich an das Gesetz zu halten, es gab kein Ermessen. Wenngleich es aus menschlichen Gründen begrüßenswert wäre, Frau Kampusch nicht vor Gericht zu laden“, sagt Ulrich Leitner, Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Graz. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei zu genehmigen gewesen, da mit Kampuschs Auftauchen ein wichtiges neues Beweismittel vorliege.

(...)

Gerald Ganzger, Anwalt von Kampusch, sieht die Sache gelassen: „Wenn Kampusch eine Ladung erhält, wird sie dieser Folge leisten und im Rahmen der Gesetze eine Aussage machen.“ Den Beweisantrag Wabls bezeichnet Ganzger als „total absurd, das weiß jeder“. Vor der Polizei hat Kampusch wiederholt das ausgesagt: Priklopil war ein Einzeltäter, er hatte keine Helfer.

Ob sich Entführungsopfer Kampusch der Aussage entschlagen werde, solle sie selbst entscheiden, betont Ganzger. Die Zivilprozessordnung gibt Angehörigen (Verwandte, Ehegatten) das Recht zu schweigen, wenn sie mit ihrer Aussage ein Familienmitglied der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würden. Das Medieninteresse an dem Gerichtsauftritt von Kampusch ist jedenfalls enorm. Sogar BBC London bat beim Landesgericht Graz um ein Interview. Ob die Öffentlichkeit an dem Verfahren teilnehmen kann, ist hingegen fraglich: Auf Antrag kann der Richter Berichterstatter ausschließen, wenn Tatsachen des Familienlebens erörtert werden.

Kampusch muss in den Zeugenstand
Gruß Ben