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3. May 2006, 16:20   #38
Maggi
 
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Ich habe gestern den Beitrag gesehen. Dort ging es um einen Immobilienmakler und seine Konkurrentin, Frau Immobilienmaklerin. Herr Immobilienmakler lebt mit der Zeit und schuf sich einen Computer an, um damit allen seinen Konkurrenten und Konkurrentinnen, ungeachtet der Körpergröße, Hautfarbe, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit den Garaus zu machen.

Zu diesem Zwecke hat sich der gemeine Herr Immobilienmakler die Berliner Morgenpost, Qualitätszeitung aus dem Hause Springer, bekannt für seine Qualitätszeitungen wie Bild und BamS, abonniert. Dort überspringt er meist, wie er kaltblütig der Kamera von Plusminus vorführt, den redaktionellen Teil und widmet sich mit all seiner Konzentration dem Immobilienteil. Nachdem er seine beiden dicken, roten Gesetzesbücher zu Rate gezogen hat, findet er - wie er sagt - wenn's schlecht geht erst nach 10-12 Inseraten jemanden, der's falsch gemacht hat. Und dann geht der Spaß erst los: Herr Immobilienmakler schreibt eine Anzeige, sein Anwalt fordert astronomische Summen und will damit beispielsweise seine Konkurrentin Frau Immobilienmaklerin einschüchtern. Eigentlich erreicht er aber genau das Gegenteil, denn Frau Immobilienmaklerin denkt nicht daran zu kuschen und will es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Exemplarisch wurde von plusminus ein Experiment durchgeführt: Ein iPod, meisterhaft von der Anti-Schleichwerbungsabteilung der ARD als ein "Mp3-Player" verschleiert, wurde fotografiert und auf eBay zum Verkauf angeboten. Danach schmückte eine Komplizin des Käufers ihre private Homepage mit einem Foto des iPods aus, der auf eBay zum Verkauf angeboten wurde.
Wegen dieses vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz wurden verschiedene Anwäöte eingeschaltet. Fast alle nahmen sich der Sache an, einer trieb den Streitwert sogar auf 25.000 Euro. Wegen eines Fotos.

Dass solche Abmahnungswellen wegen Bagatelledelikten im Internet sehr verbreitet sind, fand sogar schon den Weg in die schwerhörigen Ohren des Justizministeriums. Der Vorschlag: Der Streitwert sollte bei solchen Dingen in einem gewissen Rahmen festgeschrieben werden und etwa den Wert von 2.000 Euro nicht überschreiten. Ob das jetzt so die ideale Lösung ist, wurde in der Sendung aber nicht mehr behandelt.

Und obwohl ich weiß, dass selbst ein Beitrag von mir das Video nicht ersetzt, hab ich's versucht. Schaut's euch einfach selber an.

Ciao,
Maggi