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7. May 2007, 10:41   #49
Jules
 
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Nein, ich habe die Abmahnungssache nie so richtig intensiv verfolgt und daher angenommen das Supernature die Klage im ersten Verfahren erwidert hat und damit zählt der Gerichtsstand des Klagenden.
Sorry, mir war nicht bewusst das man sich nur zu Wort melden darf wenn man alle Geschehnisse auswendig runterbeten kann und sich erst recht nicht melden darf wenn man sich eines besseren belehren lässt das der eigene Kenntnisstand nicht richtig gewesen ist.

Und wenn Supernature an einem anderen Gericht geklagt hätte und vielleicht sogar gewonnen hätte hätten sich andere (in dem Fall vielleicht dann sogar auch wieder Heise) aufgeregt das man doch Spendengelder durch womöglich unnötige RA-Reiseaufwandsentschädigungen verschleudert hat, weil man doch besser direkt in HH Klage erhoben hätte.