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20. August 2001, 20:30   #18
Eyewitness
 
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Der Begriff "geringe Menge" ist flexibel definiert. Man kann im Normalfall von einer Maximalmenge von sechs Gramm ausgehen, mit denen man sich erwischen lassen. Viele Ordnungshüter sagen bis zu 30 Gramm nichts. Wenn man allerdings drüber liegt, wird man bestraft.
Die Festlegung, ab welcher Menge bestraft werden soll oder nicht, unterliegt den einzelnen Bundesländern, so daß es durchaus sein kann, daß man in Hamburg festgenommen wird, während einem der Wachtmeister in Stuttgart noch einen schönen Tag wünscht. Wo es strenger geregelt ist und wo nicht, kann ich leider nicht sagen.

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