Thema: Stichtage
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2. January 2006, 00:48   #33
Jules
 
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02. Januar 1956: Mit dem Einrücken von ca. 1500 Freiwilligen beginnt die Bundeswehr

Geschichte

Der ehemalige Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers Berater in technischen Fragen der Sicherheit zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Dieses Amt Blank wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung.

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führte zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte. Am 7. Juni 1955 wurde die Wehrverwaltung gegründet, am 12. November 1955 die ersten 101 Freiwilligen vereidigt.

Der Name "Bundeswehr" wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, früherer Wehrmachtsgeneral der Panzertruppe, gewählt.

Die ersten Soldaten der Bundeswehr waren Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Im Jahr 1958 stammten 12.900 Offiziere aus der Wehrmacht. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab.

Obwohl die Bundeswehr sich ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht sieht, sondern als demokratische Armee aus mündigen Bürgern, geben die wenigen immer noch bestehenden Benennungen von Kasernen nach Wehrmachtspersönlichkeiten immer wieder Anlass zu Kritik.

Auftrag

Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“). Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr zu schützen, bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und bei humanitären Aktionen zu unterstützen, die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen sind grundgesetzlich Nebenaufgaben, wenn sie auch in den letzten Jahren die Haupttätigkeit der Bundeswehr bilden. Die Verteidigung der Bundesrepublik erfolgt dabei „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch“ (Zitat Bundesverteidigungsminister Peter Struck, 2003).

Bündnisfall

Mit dem Bündnisfall regelt der NATO-Vertrag im Artikel 5 in Verbindung mit Art. 115 Abs. 3 GG eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr. Die Bundeswehr kann auch eingesetzt werden, wenn ein NATO-Bündnispartner angegriffen wird. Der Bündnisfall wurde seit seiner Festlegung erstmals nach dem 11. September 2001 erklärt.

Struktur

Die Bundeswehr besteht aus den Streitkräften und der zivilen Bundeswehrverwaltung. Diese Zweiteilung in eine uniformierte und eine zivile Komponente verschleiert ein wenig die tatsächliche Personalstärke des deutschen Militärs, insbesondere im Vergleich mit dem Militär anderer Staaten, in denen die Verwaltung des Militärs ebenfalls militärischem Personal obliegt.

Die Bundeswehr soll bis zum Jahr 2010 ihre neue Struktur mit einer Friedensstärke von etwa 250.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern einnehmen. Heute hat sie etwa 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. In Zeiten des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollstärke von etwa 495.000 Soldaten. Dabei handelt es sich um Wehrpflichtige (zur Zeit neun Monate Pflichtdienstzeit), um Berufssoldaten und um Soldaten auf Zeit.

Die Bundeswehr nahm nach der Wiedervereinigung rund 20.000 Soldaten der ehemaligen NVA der DDR auf. Außerdem wurde ein kleiner Teil des Materials der NVA übernommen und zum Teil bis heute weiter genutzt. Große Mengen der Bewaffnung und Ausstattung wurden hingegen verschrottet, verkauft oder verschenkt, so wie Panzer an die Türkei und kürzlich die letzten sechs MiG-29 der NVA-Luftwaffe an Polen. 39 Kriegsschiffe der Volksmarine kaufte Indonesien.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist im Frieden der Verteidigungsminister, im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, rangmäßig ein Viersterne-General, der jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) beziehungsweise der militärischen Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).

Seit 2001 ist die Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Zuvor durften sie nur im Sanitätsdienst der Bundeswehr (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) sowie im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Mit der Ernennung zum Generalarzt (w) wurde Verena von Weymarn 1994 der erste weibliche General in der deutschen Geschichte. Derzeit leisten über 12.000 weibliche Soldaten ihren Dienst in der Bundeswehr. Davon befindet sich etwa die Hälfte im Sanitätsdienst. Insgesamt stellen sie damit einen Anteil von 6,2% der Berufs- und Zeitsoldaten. Dabei liegt ihr Anteil in der Marine bei 8,4%, im Heer bei 6,3% und in der Luftwaffe bei 4,9%. (Stand Januar 2005).

Die Reservisten der Bundeswehr sind u.a. in Heimatschutzbataillonen verplant, die im Verteidigungsfall (oder in anderen Notfällen) aufgestellt werden. Reservisten werden auch verstärkt in Auslandseinsätzen verwendet.