Einzelnen Beitrag anzeigen
22. December 2005, 11:51   #40
tw_24
 
Benutzerbild von tw_24
 
Registriert seit: May 2002
Beiträge: 1.018
Das Kriegsvölkerrecht verbietet erstmal allerlei, gestattet es aber dann, wenn der jeweilige Gegner damit anfing. Legt also Kriegspartei A die Krankenhäuser von Partei B gezielt in Schutt und Asche, darf diese entsprechend antworten, muß es freilich nicht.

Natürlich begibt ein Staat, der die Todesstrafe anwendet in das geschilderte Dilemma, allerdings gilt eben auch hier, daß eben der Täter den ersten Schritt tun muß, wobei der Staat ja nicht willkürlich tötet, sondern mit einem solchen wahrlich endgültigen Urteil mehrere Instanzen befaßt sind.

Insofern sind also - jedenfalls im unter diesen Bedingungen idealen Fall - erstens Fehlurteile ausgeschlossen und wird, zweitens, auch dafür gesorgt, daß die Strafe in ihrer Härte angemessen ist bzw. verhältnismäßig. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Theorie nicht zur traurigen Praxis passen will.

Und deshalb ist die Todesstrafe eben eine, auf die ein Staat im Regelfall verzichten sollte, denn unschuldig Hingerichtete können nicht mehr entschädigt werden, und auch nur ein solcher Fall machte den Staat zum Mörder, dessen Schuld dann sogar wegen der diversen involvierten Instanzen schwerer wiegt als die eines 'normalen' Mörders.

Nur fehlte dann wieder die Instanz, die darüber richten könnte.

MfG
tw_24