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5. August 2002, 16:54   #7
tw_24
 
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Zitat:
Zitat von jupp11
Diese Bedingung muss meines Erachtens nach erfüllt sein, wenn ein Einzelner gegen das Tucholsky-Zitat erfolgreich klagen will.
Beim letzten "öffentlichen" Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin am 20.07.2002 war der Tucholsky-Spruch schon im Vorfeld verboten worden. Es hätte ja sein können, daß ein einzelner uniformierter Held ihn zu Gesicht bekommen könnte, weshalb dann auch der Fall der "persönlichen" Beleidigung eingetreten wäre.

Das ist natürlich eine seltsame Präventiv-Argumentation, aber so sind sie, die deutschen Richter ...

Allerdings gibt es ja mittlerweile die eine oder andere Alternativformulierung: "Tucholsky hat Recht!" etwa oder "Soldaten sind Faxgeräte!" (was zumindest Wiglaf Droste-Fans verstehen).

MfG
tw_24