Thema: Mahlzeit
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12. August 2002, 08:52   #5
tschubbl
 
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Es ist letztendlich egal,ob die Angestellten oder Untergebenen,daß machen,was sie angewiesen bekommen oder nicht,denn nur der nächste Vorgesetzte oder der Arbeitgeber ist für die korrekte Ausführung,oder hier,die Einhaltung der Hygienebestimmungen,verantwortlich.
Ich bin mir nicht ganz sicher,aber ich meine,daß die Höhe des Strafmaßes Ländersache ist. Mit der Vorgeschichte,wäre er in Baden-Württemberg nicht so billig davongekommen und vorallem hätte er,nach dem er zum Wiederholtenmale gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hatte,seinen Metzgereibetrieb,nicht wieder geöffnet.