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10. September 2002, 13:26   #2
tschubbl
 
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Ich kann mir durchaus vorstellen,daß bei einer Zweckentfremdung einer Software,die Software keine Schuld trägt.
Ansonsten kaufe ich mir,solange die Musik-CD´s mit diesem Kopierschutz ausgestattet sind,keine Musik-CD´s unabhängig davon,ob ich sie Downloaden kann oder nicht.